Ihr Wahlrecht - Wer kann Mitglied werden?
Die Wahlrechte:
Pflichtversicherte können ebenso wie freiwillig Versicherte zwischen verschiedenen Krankenkassen wählen.
Mitglied einer BKK der Thüringer Energieversorgung können Sie werden,
- wenn Sie in Thüringen oder Sachsen wohnen oder arbeiten, oder
- wenn Ihr Ehepartner (auch Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) BKK-Mitglied ist. Auch wenn Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind, können Sie der BKK der Thüringer Energieversorgung beitreten oder
- wenn Sie bisher als Angehöriger beitragsfrei mitversichert waren und diese Familienversicherung endet.
Scheiden Sie aus der Versicherungspflicht aus, weil Ihr Einkommen eine bestimmte Verdienstgrenze überschreitet (2011 = 49.500,00 Euro jährlich), können Sie selbstverständlich Ihre Mitgliedschaft freiwillig fortsetzen.
Warum BKK der Thüringer Energieversorgung?
Die Vorteile auf einen Blick:
- umfangreiches Leistungsangebot
- wenig Verwaltungsaufwand
- kurze Entscheidungswege
- Nähe zum Kunden
- freundlicher Service
Im Detail:
Die BKK der Thüringer Energieversorgung hat ihre Wurzeln in den Unternehmen. Deshalb denken und handeln wir wirtschaftlich und leisten uns keinen großen Verwaltungsapparat. Das bringt Ihnen viele Vorteile: Unser Verwaltungsaufwand ist geringer und die Entscheidungswege sind kürzer. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist ausgesprochen gut. Für Ihr gutes Geld erhalten Sie das umfangreiche Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Nähe zu Ihnen, unseren Kunden, verhindert Anonymität; bei der BKK der Thüringer Energieversorgung sind Sie keine Nummer oder Aktenzeichen, denn schließlich wird der Service bei uns groß geschrieben. Unsere Mitarbeiter sind jederzeit für Sie da: freundlich, zuvorkommend und kompetent.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen.



