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Beitragssätze für pflichtversicherte Mitglieder

 

Seit 1. Januar 2011 beträgt der bundeseinheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,5 Prozent. 

 


Beiträge für freiwillig versicherte Mitglieder ab 1. Januar 2012

 

 

 

 

 

 

 

 

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