BKK ExtraPlus im Krankenhaus
Was für den Versorgungsstandard durch Ärzte und Zahnärzte zutrifft gilt uneingeschränkt auch für das Krankenhaus. Trotzdem gibt es Unterschiede - zum Beispiel in der Spezialisierung der Ärzte oder Krankenhäuser. Oder in der Ausstattung der Krankenzimmer. Deshalb macht auch hier zusätzliche Vorsorge durchaus Sinn:
- Freie Krankenhaus- und Arztwahl
Sie bestimmen, welches Vertragskrankenhaus für Sie das Richtige ist und von welchem Arzt Sie dort als Privatpatient behandelt werden möchten. Die Barmenia übernimmt 100 % der Kosten. Zum Leistungsumfang gehören auch die so genannten vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus. Und noch eine Besonderheit: Wenn die Umstände es erfordern, können Ärzte mit ihren Patienten eine Honorarvereinbarung treffen, die über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus geht. Diese Aufwendungen werden - nach vorheriger Absprache - auch von der Barmenia übernommen.
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Wenn Sie krank sind, möchten Sie lieber alleine bleiben und in Ruhe gesund werden? Kein Problem! Oder doch lieber nach dem Motto "Geteiltes Leid ist halbes Leid"? Auch kein Problem! Denn untergebracht und verpflegt werden Sie, ganz nach Ihren Wünschen und den Möglichkeiten des Krankenhauses, in einem Ein- oder Zweibettzimmer - Sie haben die Wahl.
Sie verzichten sowohl auf die privatärztliche Behandlung als auch die bessere Unterbringung? Dann erhalten Sie stattdessen 20 Euro für jeden Tag, den Sie so im Krankenhaus verbringen.
- Ambulante Operationen
Nach Vorleistung Ihrer BKK werden 100 % der Kosten auch für ambulante Operationen im Krankenhaus übernommen. Auch hier gilt: Wenn die Umstände es erfordern, können Ärzte mit ihren Patienten eine Honorarvereinbarung treffen, die über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus geht. Diese Aufwendungen werden - nach vorheriger Absprache - auch von der Barmenia übernommen.
- Fahrtkosten
Im Rahmen einer stationären Heilbehandlung übernimmt die Barmenia 100 % der entstandenen Mehrkosten (max. 250 Euro je Krankenhausaufenthalt) für den Transport zum und vom Krankenhaus.
- Begleitperson
Wenn ein versichertes Kind unter 10 Jahre alt ist und stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, übernimmt die Barmenia 100 % der Unterbringungs- und Verpflegungskosten für ein Elternteil als Begleitperson.



