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Ambulante Versorgung

 

Unsere Versicherten haben Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten, wenn die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln am Wohnort nicht mehr ausreichen. Im übrigen erhalten die Versicherten unserer BKK einen täglichen Zuschuss von 13,00 Euro, für chronisch kranke Kleinkinder 21,00 Euro, für die Unterkunft und Verpflegung.

 

Selbstverständlich können diese Leistungen auch in einem anerkannten Kurort in einem Abkommensstaat der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.