Sie befinden sich hier:

Vollstationäre Pflege

 

In Fällen, in denen Pflegebedürftige auf Dauer in einem Pflegeheim betreut werden, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Leistungen bei vollstationärer Pflege. Voraussetzung dafür ist, dass eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt, etwa weil keine Pflegeperson vorhanden ist oder der Umfang der Pflege eine stationäre Pflege erfordert.

 

Pflegeleistungen
Die BKK Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflege, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung der Pflegebedürftigen bis zu einem Höchstbetrag von monatlich 1.550 Euro. In Ausnahme-/ Härtefällen - wenn ein außergewöhnlich umfangreicher und intensiver Pflegeaufwand notwendig ist - kann sie auch pflegebedingte Kosten bis zur Höhe von 1.918 Euro im Monat übernehmen. Die tatsächliche Höhe des Leistungsanspruchs richtet sich nach der Pflegestufe des Pflegebedürftigen.

 

Die Höchstgrenzen der Kosten, die von den Pflegekassen übernommen werden, sind gesetzlich so festgelegt:

 

Leistungs-Höchstgrenzen

stationäre Pflege

 

Pflegestufe I

ab 1.7.2008:


1.023 Euro monatlich

ab 2010:

1.023 Euro monatlich

ab 2012:

 

1.023 Euro monatlich

 

Pflegestufe II

ab 1.7.2008:

1.279 Euro monatlich

ab 2010:

1.279 Euro monatlich

ab 2012:

 

1.279 Euro monatlich

 

Pflegestufe III

ab 1.7.2008:

1.470 Euro monatlich

ab 2010:

1.510 Euro monatlich

ab 2012:

 

1.550 Euro monatlich

 

Pflegestufe III (Härtefälle)

ab 1.7.2008:

1.750 Euro monatlich

ab 2010:

1.825 Euro monatlich

ab 2012:

1.918 Euro monatlich

 

Für jeden Pflegebedürftigen in den Pflegestufen I, II und III darf die Pflegekasse allerdings max. 75 % der monatlichen Heimkosten („Hotelkosten” und Kosten der Pflege, Versorgung und Betreuung) übernehmen. Reicht das Einkommen eines Pflegebedürftigen nicht aus, übernimmt den „Restbetrag“ der Träger der Sozialhilfe, unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit und der Angemessenheit.

 

Qualitätsprüfung der Heime
Um den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Suche nach einem geeignetem Heim zu erleichtern bzw. um die Qualität eines Heims transparent zu machen, sollen die Pflegeheime in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Ergebnisse der Überprüfung müssen die Heime sichtbar (etwa im Eingangsbereich des Heimes) aushängen bzw. für jeden Interessierten einsehbar machen.