Sie befinden sich hier:

Heilmittel


Pillen und Tropfen sind nicht immer genug.

 

Es gibt Krankheiten oder Leiden, die lassen sich nicht ausschließlich mit Medikamenten behandeln. Der Arzt muss andere bzw. zusätzliche Maßnahmen ergreifen - er verordnet Heilmittel. Auch in diesem Fall haben Sie mit der BKK einen starken Partner an Ihrer Seite, unbürokratisch und schnell. Doch was genau ist ein Heilmittel? Und für welche Leistungen übernimmt die BKK die Kosten? Wann ist eine Zuzahlung nötig? Für welche Maßnahmen kann die BKK nicht aufkommen? Die Antworten hierzu gibt es im Folgenden.

 

Alles, was Sie wissen müssen.

 

Was sind "Heilmittel"?
Der Begriff "Heilmittel" umfaßt persönlich zu erbringende medizinische Leistungen. Heilmittel sind Dienstleistungen von speziell ausgebildeten Ärzten bzw. Therapeuten.

 

Als Heilmittel gelten

  • Physikalische Therapie z.B. Massage, Ultraschall, Krankengymnastik usw.
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapie 
  • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 
  • Podologische Therapie (Medizinische Fußpflege)


Heilmittel auf Rezept
Ihr Arzt darf Ihnen nur dann Heilmittel verordnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Das Heilmittel muss erforderlich sein, um

  • eine Krankheit zu erkennen, zu heilen bzw. ihre Verschlimmerung zu verhüten
  • Krankheitsbeschwerden zu lindern eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen;
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken;
  • Pflegebedürftigkeit zu meiden bzw. zu mindern.


Bei der Auswahl der Heilmittel hat sich der Arzt nach einem indikationsbezogenen Katalog verordnungsfähiger Heilmittel (Heilmittelkatalog) zu richten. Danach ist für bestimmte Indikationen auch die Verwendung mehrerer Heilmittel bzw. von Heilmittelkombinationen möglich.

In der Verordnung ist auch anzugeben, ob die Patienten einzeln oder in Gruppen behandelt werden sollen. In besonderen Fällen kann die Heilmittelversorgung auch außerhalb der Praxis, insbesondere zu Hause, durchgeführt werden, z. B. wenn der Patient den Therapeuten aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen kann.

Ärztlich verordnete Heilmittel stellt Ihnen die BKK durch einen zugelassenen Therapeuten zur Verfügung. Will der Arzt vom Umfang der im Heilmittelkatalog vorgegebenen Begrenzungen abweichen, ist im Einzelfall ggf. eine vorherige Genehmigung durch Ihre BKK notwendig. Hierauf werden Sie der Arzt oder der Therapeut aufmerksam machen.

 

Die gesetzliche Zuzahlung
Versicherte müssen sich an den Kosten für Heilmittel beteiligen. Die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung.

 

Was sind "Hilfsmittel"?
Hilfe da, wo sie gebraucht wird. Manche Krankheiten oder Beschwerden kann ein Patient nur überwinden, wenn ihm geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Hilfsmittel kann dabei vom Arzt verschrieben werden.