Sie befinden sich hier:

Härtfallregelung


Rechner zur Überprüfung der Härtefallgrenze

 

Nutzen Sie unseren Zuzahlungsrechner, um Ihre individuelle jährliche Eigenbeteiligung zu ermitteln.

 

 

Hier den Zuzahlungsrechner starten.
(Bitte beachten Sie: Der Link öffnet in einem externen Fenster.)

 


Zuzahlungen

 


Von allen Patienten und für alle medizinischen Leistungen werden Zuzahlungen erhoben. Grundsätzlich beträgt der Eigenanteil bei allen Leistungen zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro. Liegen die Kosten unter 5,00 Euro liegen, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

 

Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten.

 


Befreiung von Zuzahlungen (Belastungsgrenzen)


Die zumutbare Eigenbelastung eines BKK-Versicherten bzw. seiner Familie ist auf höchstens zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von ein Prozent. Zur Ermittlung dieses Grenzbetrages ist das Jahreseinkommen maßgebend. Ist ein Familieneinkommen anzurechnen, werden "Familienabschläge" abgezogen.

 

Erreichen Versicherte bereits während des Kalenderjahres die Belastungsgrenze von zwei Prozent (für chronisch Kranke ein Prozent), ist für den Rest des Jahres eine Befreiung möglich.

 

Bitte achten Sie darauf, dass alle Zuzahlungen quittiert werden. Die Quittungen werden für die Entscheidung über eine eventuelle Befreiung oder die spätere Erstattung von ggf. zuviel geleisteten Zuzahlungen benötigt.