Die BKK-Familienversicherung
Die Familienversicherung der BKK - ohne zusätzliche Beiträge - ist grundsätzlich da für den Ehepartner bzw. Lebenspartner i. S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes und die Kinder* eines BKK-Mitglieds (auch Pflege- und Adoptivkinder oder Kinder, die mit dem Ziel einer Adoption in die Familie aufgenommen wurden), wenn diese kein eigenes Einkommen haben, oder ihr Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt (2011: 365,00 Euro monatlich bzw. für die Inhaber von "Mini-Jobs" 400,00 Euro).
* Als Kinder gelten in der Familienversicherung auch Stiefkinder und Enkel, wenn das BKK-Mitglied "überwiegend" - d. h. mehr als zur Hälfte - für ihren Lebensunterhalt aufkommt.



