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besondere Gesundheitsvorsorge

 

Unsere BKK unterstützt die Einlagerung von Nabelschnurblut bei

VITA 34 

 

Sie möchten alles tun, damit Ihr Kind gesund bleibt. Eine einmalige Chance dazu  haben Sie bei der Geburt.

 

Mit der Einlagerung von jungen gesunden Stammzellen aus Nabelschnurblut sichern Sie Ihrem Kind ein Leben lang den raschen Zugriff auf seine eigenen, perfekt passenden Stammzellen und damit im Fall einer schweren Krankheit die Chance für einen gesundheitlichen Neuanfang. Deshalb gehört die Einlagerung von Stammzellen aus Nabelschnurblut heute für immer mehr Eltern zur zeitgemäßen Gesundheitsvorsorge.

 

Versicherte der BKK der Thüringer Energieversorgung können sparen

 

   

 

Unsere BKK unterstützt als Partner die Idee der Stammzellaufbewahrung bei VITA 34. Deshalb fördert VITA 34 die Nabelschnurblut-Einlagerung für Versicherte der BKK der Thüringer Energieversorgung, die ein Kind erwarten. Dabei können Sie beträchtlich sparen:

  1. Lagern Sie das Nabelschnurblut Ihres Neugeborenen bei VITA 34 ein, erhalten Sie einen Preisnachlass in Höhe von 200 Euro.
  2. Bei Wahl einer Kompaktvariante mit Vorauszahlung der Jahresgebühr für 25 Jahre erhalten Sie für die Einlagerung des Nabelschnurblutes einen Preisnachlass in Höhe von 200 EUR. Außerdem sparen Sie 220 EUR an Jahresgebühren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.vita34.de

oder telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 08000/34 00 00.

 

Bitte beachten Sie:

Die Förderung gilt nur im Zusammenhang mit einer verbindlichen Auftragserteilung zur Einrichtung eines Nabelschnurblut-Depots an VITA 34 durch Versicherte der BKK der Thüringer Energieversorgung (zumindest ein Elternteil muss bei der BKK der Thüringer Energieversorgung versichert sein). Auch wenn beide Eltern bei der BKK der Thüringer Energieversorgung versichert sind, wird die Fördersumme nur einmal gewährt. Die Förderzusage ist nicht auf eine andere Person übertragbar und kann nicht mit anderen Preisvorteilen oder Vergünstigungen kombiniert werden. Der Anspruch auf Förderung besteht nicht rückwirkend für bereits geschlossene bzw. gekündigte / widerrufene Verträge mit VITA 34. Die Fördersumme kann nicht mit einer bei Kündigung des Vertrages evtl. fällig werdenden Pauschalgebühr verrechnet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei Mehrlingsgeburten wird der Rabatt nur einmal gewährt.