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Die elektronische Gesundheitskarte: Ihr Foto ist gefragt

Die neue Gesundheitskarte birgt nicht nur funktionale Vorteile wie das eRezept, den Notfalldatensatz oder die elektronische Patientenakte. Schon rein äußerlich unterscheidet sie sich von ihrer Vorgängerin, der Krankenversichertenkarte. Auf der Vorderseite der neuen Karte wird ein aktuelles Foto von Ihnen abgebildet sein. Das Foto weist Sie zukünftig eindeutig und schnell als Karteninhaber aus. Es muss dafür ebenso wie Passfotos spezielle Kriterien erfüllen

 

Ihr Foto: Mehr Sicherheit für Ihre Karte

 

Zur Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte benötigen die Krankenkassen von jedem Versicherten ein Foto, auf dem dieser zweifelsfrei erkennbar ist. Es weist Sie eindeutig und schnell als Karteninhaber aus und beugt bei Verlust der Karte einem Missbrauch durch unberechtigte Dritte vor.

 

Damit Sie sicher sein können, dass Ihr Foto für die neue Karte problemlos eingesetzt werden kann, sollte es – analog zu Passbildern - folgende Kriterien erfüllen:

 

Format

35 x 45 mm (Hochformat, ohne Rand und abgerundete Ecken)

Gesichtshöhe: 32 bis 36 mm (entspricht ca. 70 bis 80 % des Fotos)

Gesicht zentral platziert

Farbe

schwarz-weiß oder farbig

Qualität

scharf, klar und kontrastreich

Fotoabzug frei von Knicken und Verunreinigungen

Hintergrund

Neutral, einfarbig und mit deutlichem Kontrast zu Gesicht und Haaren

Ausleuchtung

gleichmäßig ohne Reflexionen, Schatten oder rote Augen

Kopfposition

frontal (nicht im Profil)

Gesichtsausdruck      

neutral mit geschlossenem Mund und Blick in die Kamera

Augen

geöffnet und vollständig sichtbar, Blick gerade in die Kamera

Brillenträger

Gläserrand oder Gestell dürfen Augen nicht verdecken

Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (keine Reflexionen auf den Gläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen)

Kopfbedeckung

grundsätzlich nicht erlaubt

Ausnahmen sind zulässig, z.B. aus religiösen Gründen, in diesem Fall:

Gesicht muss von Kinn bis Stirn erkennbar sein, es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen (eindeutige Identifizierung darf also durch Kopfbedeckung nicht beeinträchtigt sein)

  

 

Eine Gesundheitskarte ohne Foto erhalten lediglich Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres und Versicherte, denen die Erstellung des Fotos nicht möglich ist (z. B. gegebenenfalls Schwerpflegebedürftige).

 

Über den exakten Einführungstermin der elektronischen Gesundheitskarte werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig persönlich informieren. Mit einer angemessenen Vorlaufzeit vor der Kartenausgabe werden wir die Lichtbilder unserer Versicherten anfordern. Sie erhalten in diesem Zuge detaillierte Informationen zu den von Ihnen benötigten administrativen Daten, zu dem erforderlichen Foto sowie zu Einreichungswegen und -terminen. Die elektronische Gesundheitskarte wird für jeden Versicherten kostenlos sein. Nur das Foto, das auf die Karte aufgebracht wird, muss der Versicherte bezahlen und an seine Krankenkasse schicken.