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Was Sie bei Arbeitsunfähigkeit beachten sollten.


Fällt Ihr Urlaub plötzlich ins Wasser, weil Sie krank werden und ein Arzt Ihnen Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, dann sollten Sie im eigenen Interesse Folgendes tun:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber bitte sofort telefonisch, per Fax oder telegrafisch über Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie Ihre derzeitige Adresse im Urlaubsland.
  • Befinden Sie sich in einem Land mit Sozialversicherungsabkommen, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an die Sozialversicherungsstelle in Ihrer Urlaubsregion und beachten Sie deren Anweisungen. Diese amtliche Stelle wird uns eine Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit (AU-Bescheinigung) zusenden, über deren Erhalt wir auch Ihren Arbeitgeber informieren. Eine weitere AU-Bescheinigung benötigen Sie in diesem Fall daher nicht.
  • In den Niederlanden erhalten Sie eine AU-Bescheinigung bei der G.A.K. (Verwaltungsstelle) und nicht vom Arzt.
  • Nach Ihrer Ankunft in Deutschland suchen Sie bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit bitte so schnell wie möglich einen Arzt auf und informieren Sie Ihren Arbeitgeber und die BKK über Ihre Rückkehr.