Systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme
Alle Entgeltabrechnungsprogramme müssen für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch systemgeprüft sein. Das bedeutet, dass die Entgeltabrechnungsprogramme die neuen gesetzlichen Vorschriften erfüllen müssen, die die Entgeltermittlung, die Beitragsberechnung und die Erstellung und Übermittlung von Beitragsnachweisen und Sozialversicherungsmeldungen betreffen. Welche inhaltlichen Anforderungen ein solches Programm im Einzelnen zu erfüllen hat, ist in einem Pflichtenheft zusammengefasst. Die Inhalte werden von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und den Software-Erstellern von Entgeltabrechnungsprogrammen erarbeitet. Es steht in der jeweils aktuellen Fassung zum kostenlosen Download im Internet unter www.gkv-ag.de bereit.
Ist die Qualität des Programms erfolgreich geprüft, zertifiziert die ITSG alle zugelassenen Entgeltabrechnungsprogramme und vergibt eine Identifikationsnummer. Diese senden Sie jedes Mal mit, wenn Sie Daten an die Krankenkassen übertragen. Den Annahmestellen der Krankenkassen (z. B. Rechenzentrum des BKK Bundesverbandes) wiederum liegt eine Liste der zertifizierten Programme und ihrer Identifikationsnummern vor. So können die Datenannahmestellen prüfen, ob die eingehenden Datenlieferungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen denn die Qualität der Daten steht bei allen Beteiligten an erster Stelle.



