Elektronischer Versand per E-Mail
Mit der Versendung dieser wichtigen Daten per E-Mail können Sie die Vorteile der modernen Technik nutzen und sich des schnellen Kommunikationsmediums Internet bedienen, das heute in fast allen Unternehmen zu einer Selbstverständlichkeit geworden ist. Personenbezogene Informationen gehören jedoch zu den sensibelsten Daten eines Unternehmens. Daher haben Sie die Verantwortung und Pflicht, die Beitragsnachweise und Sozialversicherungsmeldungen Ihrer Beschäftigten bei der Übertragung vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Konkret bedeutet dies, dass Sie die Datenübertragung verschlüsseln müssen. Falls Sie die Datenübertragung nicht selbst durchführen, sondern Ihre Lohn- und Gehaltsunterlagen von einer externen Stelle, z. B. von Ihrem Steuerberater oder einem Rechenzentrum bearbeiten lassen, gilt dies natürlich auch für den entsprechenden Verantwortlichen.
Doch nicht nur für Sie, auch für die Krankenkassen als Empfänger der Sozialversicherungsmeldungen ist der gesicherte Datenaustausch von größter Wichtigkeit. So hat die gesetzliche Krankenversicherung bereits 1996 ein Konzept für den gesicherten Datenaustausch entwickelt und in Betrieb genommen.



