Anmeldung
Alles zu Ihrer Anmeldung und über den richtigen Zeitpunkt.
Wichtig für Sie zu wissen: Wenn Sie eine Berufsausbildung anfangen oder direkt ins Arbeitsleben starten, endet automatisch Ihr Versicherungsschutz über Ihre Eltern. Sie müssen sich jetzt selbst versichern, sich also bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden.
Ihr Weg zur BKK
Die Familienversicherung bei den Eltern endet.
Beim Kassenwechsel: 18-Monats-Frist beachten
Ein Krankenkassenwechsel ist grundsätzlich nur möglich, wenn Sie die 18-monatige Bindungsfrist bei Ihrer bisherigen Krankenkasse erfüllt haben. Sie gilt für alle ab dem 1. Januar 2002 ausgeübten Wahlrechte. Beim 18-Monats-Zeitraum wird die Gesamtdauer der Mitgliedschaft einschließlich der Unterbrechungszeiträume berücksichtigt.
Startklar mit der BKK - Beste Startbedingungen für Sie
Als Mitglied der BKK haben Sie vom ersten Tag an Anspruch auf die volle Leistung der BKK. Wenn Sie also ins Berufsleben starten, erhalten Sie bei der BKK einen umfassenden und optimalen Krankenversicherungsschutz.
Beitrittserklärung Azubis
Übrigens: Mit Wahl der BKK werden Sie automatisch Mitglied in der BKK-Pflegeversicherung.



